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Spekulationsgewinn nach § 23 EStG: Veräußerung eines hochpreisigen Wohnmobils

Ausgenommen von der Spekulationssteuer nach § 23 EStG sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. Der Begriff „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ ist allerdings gesetzlich nicht definiert.