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Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Insolvenz in der Überbrückungshilfe: Kein Anspruch auf Auszahlung

Das gilt im laufenden Klageverfahren ebenso wie für eine Nachzahlung in der Schlussabrechnung. Der VGH München zieht die Linie und verlangt zugleich die Anzeige der Insolvenz.