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Schleswig-Holsteinisches FG: Streitwert bei Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag

Das Schleswig-Holsteinische FG hat entschieden, dass sich Streitwert bei einem Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag nach § 52 Abs. 1 GKG auf die Höhe der für das Streitjahr ermittelten Gewerbesteuer beläuft.