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Schleswig-Holsteinisches FG: Keine Erbschaftsteuer für Vermögen in einem anglo-amerikanischen Trust

Das Schleswig-Holsteinische FG entschied, dass Vermögenswerte, die in einem anglo-amerikanischen Trust nach dem Recht von Guernsey gehalten werden, beim Tod eines der Errichter nicht in den Nachlass fallen und somit keine Erbschaftsteuer erhoben wird.