+49 211 1760020 info@plenus-tax.de

OVG Nordrhein-Westfalen: Mülheim durfte Grundsteuer-Hebesatz auf 890 % erhöhen

Die Stadt Mülheim an der Ruhr durfte nach einem Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen den Hebesatz der Grundsteuer B für das Veranlagungsjahr 2019 von 640 % auf 890 % erhöhen.