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Gemeinden können Härtefälle abmildern: Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes

Der Niedersächsische Landtag hat 23.6.2026 ein Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes beschlossen, das es den Gemeinden ermöglicht, in einigen besonderen Fällen die Grundsteuer ganz oder teilweise zu erlassen.