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FG Rheinland-Pfalz: Betriebsstättenbegriff knüpft nicht an Begriff der ersten Tätigkeitsstätte an

Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass der Begriff der Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG einer eigenen normspezifischen Auslegung folgt und sich nicht aus dem Begriff der ersten Tätigkeitstätte ableitet, der mit der ab dem VZ 2014 geltenden Reisekostenreform für Arbeitnehmerfälle eingeführt worden ist.