FG Münster: (Teil-)Unentgeltlichkeit als Tatbestandsvoraussetzung des § 7 Abs. 8 ErbStG
Das FG Münster entschied, dass für die Werterhöhung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 7 Abs. 8 ErbStG ein Bewusstsein der Unentgeltlichkeit erforderlich ist.