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FG Münster: Keine AdV bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung

Für die Aussetzung der Vollziehung (AdV) der Grundsteuerwertfeststellung ein besonderes Aussetzungsinteresse des Steuerpflichtigen erforderlich. Dieses konnte in einem vom FG Münster entscheidenen Fall jedoch nicht festgestellt werden.