FG Münster: Anwendung von § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG und Beteiligung am Gesellschaftskapital Für die Anwendung des § 1 Abs. 3 GrEStG ist nach einem Urteil des FG Münster die Beteiligung am Gesellschaftskapital entscheidend. Mehr zum Thema ‚Grunderwerbsteuer’…