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FG Köln: Schätzung bei einem Restaurantbetrieb mit „all-you-can-eat“

Das FG Köln hat entschieden, dass bei einem asiatischen Restaurant mit einem „all-you-can-eat“-Konzept eine Schätzung durch Vornahme eines Sicherheitszuschlags als zutreffende Schätzungsmethode anzusehen ist.