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FG Düsseldorf: Kindergeldanspruch und Freizügigkeitsberechtigung einer nach Geburt nicht berufstätigen Mutter

Die den Kindergeldanspruch einer aufgrund einer Schwangerschaft und Entbindung nicht mehr erwerbstätigen EU-Ausländerin begründende nachwirkende Arbeitnehmereigenschaft endet nach Ablauf eines Zeitraums von 12 Monaten nach der Geburt des Kindes, so das FG Düsseldorf.