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FG Baden-Württemberg: Totalverlust aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage

Das FG Baden-Württemberg stellte klar, dass beim Betrieb von Photovoltaikanlagen für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht ein Prognosezeitraum von 20 Jahren anzusetzen ist. Für die Entnahme des selbst verbrauchten Stroms ist der Teilwert anzusetzen.