+49 211 1760020 info@plenus-tax.de

FG Baden-Württemberg: Lieferung von Abfall i.S. von Art. 3 Nr. 1 der Abfallrahmenrichtlinie unterliegt der Umsatzsteuer

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass unentgeltlich erworbene Gegenstände, die vom Unternehmer zur Wiederverwendung aufbereitet und verkauft werden, als Lieferungen gegen Entgelt zu steuerbaren Umsätzen führen.