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FG Baden-Württemberg: Abweichende Einkommensteuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine abweichende Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen geboten ist, wenn das Verlustausgleichsverbot bei privaten Veräußerungsgeschäften das subjektive Nettoprinzip verletzt.