Einkommensteuerveranlagung: Änderung nach § 175b AO bei Übermittlung über ELStAM? Wenn ELStAM-Daten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nicht berücksichtigt wurden, kann sich die Frage stellen, ob dies zu einer Änderung nach § 175b AO führt. Mehr zum Thema ‚ELStAM’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Kirchensteuer’…