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Datenübermittlung: Änderungen bei der Vorsorgepauschale und der Pflichtveranlagung

Bereits durch das Jahressteuergesetz 2020 wurde § 39 EStG dahingehend geändert, dass private Kranken- und Pflegeversicherungen als mitteilungspflichtige Stellen die Höhe der monatlichen Beiträge elektronisch zu übermitteln haben. Erstmalig sollen nun Ende 2025 die Beiträge für 2026 übermittelt werden.