BZSt: Vorliegen einer GIIN genügt nicht zur Klassifizierung als Finanzinstitut Das BZSt informiert, dass eine GIIN allein nicht ausreicht: Finanzinstitute müssen kontoinhabende Rechtsträger sorgfältig auf ihre Meldepflichten nach dem FKAustG prüfen. Mehr zum Thema ‚Meldepflicht’…