+49 211 1760020 info@plenus-tax.de

BZSt: Vorliegen einer GIIN genügt nicht zur Klassifizierung als Finanzinstitut

Das BZSt informiert, dass eine GIIN allein nicht ausreicht: Finanzinstitute müssen kontoinhabende Rechtsträger sorgfältig auf ihre Meldepflichten nach dem FKAustG prüfen.