+49 211 1760020 info@plenus-tax.de

BVerfG: Normenkontrollverfahren zum Lohnsteuerrecht erledigt

Das BVerfG hat zwei Verfahren zu lohnsteuerrechtlichen Regelungen, wonach auf sog. Gegenwertzahlungen des Arbeitgebers i. S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 EStG zwingend eine pauschale Lohnsteuer in Höhe von 15 Prozent der Sonderzahlung zu erheben ist, deren Schuldner er wird, eingestellt