+49 211 1760020 info@plenus-tax.de

BSG: Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern

Gegen Entgelt abhängige Beschäftigte sind sozialversicherungspflichtig. Das gilt auch für GmbH-Geschäftsführer, sofern sie nicht – als direkte oder indirekte Gesellschafter – in der Lage sind, Weisungen der Gesellschafterversammlung an sich zu verhindern. Nur Geschäftsführer, die zugleich Mehrheits- oder Alleingeschäftsführer sind, sind von der Sozialversicherungspflicht befreit.