BMF: Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung Die Finanzverwaltung gibt in einem Schreiben allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung. Mehr zum Thema ‚Unterhalt’…Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…