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BMF: Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz

Das BMF hat ein Schreiben zur Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG durch das Jahressteuergesetz 2024 veröffentlicht, wonach Holzhackschnitzel als Brennholz dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.