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BFH Pressemitteilung: Kindergeldanspruch während des Freiwilligen Wehrdienstes

Der BFH hat entschieden, dass das Ableisten eines Freiwilligen Wehrdienstes bei einem volljährigen Kind für sich genommen keinen Kindergeldanspruch begründen kann. Gleichwohl kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen.