BayLfSt: Wesentliche Betriebsgrundlage bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Das Bayerische Landesamt hat sich in einer Verfügung mit der Frage auseinandergesetzt, wann aus Sicht der Finanzverwaltung von einer funktional wesentlichen Betriebsgrundlage bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ausgegangen werden kann.