Amtsgericht München: Keine Anspruch auf Zahlung von Umsatzsteuer auf PV-Anlagen nach dem 1.1.2023
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine an den Installateur einer PV-Anlage gezahlte Umsatzsteuer zurückverlangt werden kann, wenn die Anlage erst nach dem 1.1.2023 fertiggestellt wurde.