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Amtsgericht München: Keine Anspruch auf Zahlung von Umsatzsteuer auf PV-Anlagen nach dem 1.1.2023

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine an den Installateur einer PV-Anlage gezahlte Umsatzsteuer zurückverlangt werden kann, wenn die Anlage erst nach dem 1.1.2023 fertiggestellt wurde.