AfA-Bemessungsgrundlage: Vorrang der vertraglichen Kaufpreisaufteilung Wurde eine Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen, sind diese vereinbarten und bezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen. Mehr zum Thema ‚Abschreibung’…Mehr zum Thema ‚Gebäude’…Mehr zum Thema ‚Immobilien’…